Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Guardius GmbH
Allgemeine Dienstausführung
1.1 Die Guardius GmbH übt das gemäß § 34a Abs.1 GewO erlaubnispflichtige Sicherheitsgewerbe als Veranstaltungs-, Objekt -und Personenschutz sowie andere Service Tätigkeiten aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
1.2 Die Dienstleistung erfolgt in der Regel durch einen oder mehrere Sicherheitsdienstmitarbeiter.
1.3 Sonderdienstleistungen werden schriftlich gesondert vereinbart.
1.4 Die Guardius GmbH erbringt ihre Tätigkeit ausdrücklich als Dienstleistungsunternehmen und bedient sich ihrer Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht obliegt außer bei Gefahr im Verzug bei der Guardius GmbH.
Dienstanweisungen
2.1 Die Guardius GmbH wird, abgestimmt auf die Belange des Auftraggebers eine schriftliche Dienstanweisung erarbeiten, in der die näheren Bestimmungen (Kontrollen und sonstige Dienstverrichtungen) vorgenommen werden sollen. Diese Dienstanweisungen sind vom Auftraggeber und den Mitarbeitern zu unterschreiben.
2.2 Änderung und Ergänzung der Dienstanweisungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
Bekleidung und Ausrüstung
3.1 Die Guardius GmbH stattet, wenn dieses vom Auftraggeber verlangt wird, ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.
3.2 Besondere Ausstattungen werden dem Auftraggeber gegen eine Gebühr überlassen, die vorab vertraglich festgehalten wird.
Haus und Festnahmerecht
Den Mitarbeitern der Guardius GmbH steht während der Ausübung der Tätigkeiten beim Auftraggeber das gleiche Haus- und Festnahmerecht zu wie dem Auftraggeber selbst.
Ausführung durch andere Unternehmen
Die Guardius GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen, welche gem. § 34 a Abs. 1 GewO zugelassen sind.
Loyalitätsklausel
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet, keine Mitarbeiter, die die Guardius GmbH zur Erledigung ihrer Sicherheitsaufgaben im Bereich des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen.
6.2 Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro für jeden abgeworbenen Mitarbeiter zu zahlen. Für den Fall des Versuchs zahlt der Auftraggeber in jedem Fall 5.000,00 Euro.
Auftragsdauer
7.1 Sind Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, ist eine Kündigung ausgeschlossen. Es gilt § 615 BGB.
7.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, läuft der Vertrag ein Jahr. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um 1 weiteres Jahr. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen, für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang an.
7.3 Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
Abrufe Rahmenverträge
8.1 Bei Rahmenverträgen beträgt der Mindestabruf 5 Stunden. Die Fahrtkosten bei Einsätzen außerhalb Berlins werden auf Nachweis vergütet, mit 0,30 Euro/km.
8.2 Der Spät- und Sonderbuchungszuschlag beträgt pauschal 50 Euro und fällt an bei Buchungen mit weniger als 12 Stunden Vorlauf vor Einsatzbeginn.
Preisänderungen, Auslagen
9.1 Bei Eintritt tariflicher Lohnsteigerungen während der Vertragslaufzeit erhöht sich die Bewachungsgebühr entsprechend. Der Aufschlag auf die verhandelten Bruttopreise beträgt das 1,8fache der Lohnsteigerung.
9.2 Vereinbarte Auslagen werden auf Nachweis erstattet mit einem Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten (AGK) in Höhe von 15 %.
Zahlung des Entgeltes
10.1 Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden (Veranstaltungsschutz, Objektschutz oder Personenschutz) sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
10.2 Pauschalvergütungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
10.3 Der Rechnungsversand erfolgt per Mail und auf Anforderung auch per Post. Das Risiko des verspäteten -oder Nichtzugangs per Post liegt beim Auftraggeber. Für Scontofristen gilt der Mailversand.
Nichtzahlungen von Bewachungsgebühren, Annahmeverzug
11.1 Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Guardius GmbH nebst ihrer Haftung, ohne das der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden wird. Der Guardius GmbH steht ein Kündigungsrecht zu.
11.2 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Guardius GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11.3 Der Guardius GmbH bleibt jedoch nachgelassen die Höhe ihres Schadensersatzanspruches wegen Nichterfüllung nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Stunde der Sicherheits- / Servicedienstleistungen einen Betrag von 70% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes (SVS) zu beanspruchen.
11.4 Der Auftraggeber hat allerdings das Recht, nachzuweisen, dass der Guardius GmbH durch den Annahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringer Höhe entstanden ist.
Haftung und Haftungsbegrenzung
12.1 Die Guardius GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
12.2 Die Guardius GmbH haftet ausdrücklich nicht für Diebstahl/Verlust, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und eine Schutzstufe abgestimmt, die Diebstahl/Verlust ausschließt.
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen und Mängelansprüchen
13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche und Mangelansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche geltend macht und im Falle der Ablehnung durch die Guardius GmbH oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
13.2 Die Vertragsleistung gilt nach Ablauf der Wochenfrist als mangelfrei erbracht.
Rechtsnachfolge
14.1 Bei Tod des Auftraggeber tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn das der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange insbesondere den Schutz der Person des Auftraggeber abgestellt war.
14.2 Die Guardius GmbH ist berechtigt, ihre Vergütungsforderungen abzutreten.
Gerichtsstand und der Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Voll kaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens Berlin.
Wirksamkeit, salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein so sind sie derart umzudeuten das der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
16.2 Diese AGB ist Bestandteil eines jeden abgeschlossen Vertrages, ihren Erhalt dokumentiert der Auftraggeber mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag.